COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen
Im Rahmen des COVID-19-Maßnahmenpaketes werden unternehmerische Investitionen, darunter auch Photovoltaikanlagen, gefördert.
Förderbudget
Für die Förderung mittels Investitionsprämie stehen 1 Mrd. Euro zur Verfügung.
InvestitionsPrämie PV-Anlage
- Fördersatz: 14% der Investitionskosten
- Das minimale förderbare Investitionsvolumen pro Antrag ist EUR 5.000 ohne USt.
- Das maximale förderbare Investitionsvolumen ist EUR 50 Mio. ohne USt. pro Unternehmen
Rahmenbedingungen
- Gefördert werden unternehmerische Investitionen, welche zwischen dem 1. September 2020 und dem 28. Februar 2021 bei der aws beantragt werden.
- Mit den Investitionen darf nicht vor dem 1. August 2020 begonnen werden, wobei als Beginn die folgenden Maßnahmen gelten: Bestellung, Lieferung, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Abschluss eines Kaufvertrages oder der Baubeginn der förderungsfähigen Investitionen.
- Weiters muss mit der Investition jedenfalls von dem 1. März 2020 begonnen worden sein.
(Quelle: www.pvaustria.at/forderungen)