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18.08.2020

COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen

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Im Rahmen des COVID-19-Maßnahmenpaketes werden unternehmerische Investitionen, darunter auch Photovoltaikanlagen, gefördert.

Förderbudget

Für die Förderung mittels Investitionsprämie stehen 1 Mrd. Euro zur Verfügung.

InvestitionsPrämie PV-Anlage

  • Fördersatz: 14% der Investitionskosten
  • Das minimale förderbare Investitionsvolumen pro Antrag ist EUR 5.000 ohne USt.
  • Das maximale förderbare Investitionsvolumen ist EUR 50 Mio. ohne USt. pro Unternehmen

Rahmenbedingungen

  • Gefördert werden unternehmerische Investitionen, welche zwischen dem 1. September 2020 und dem 28. Februar 2021 bei der aws beantragt werden.
  • Mit den Investitionen darf nicht vor dem 1. August 2020 begonnen werden, wobei als Beginn die folgenden Maßnahmen gelten: Bestellung, Lieferung, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Abschluss eines Kaufvertrages oder der Baubeginn der förderungsfähigen Investitionen.
  • Weiters muss mit der Investition jedenfalls von dem 1. März 2020 begonnen worden sein.
Die Investitionsförderung ist mit der ÖMAG Förderung kombinierbar!

(Quelle: www.pvaustria.at/forderungen)

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