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08.05.2025

EAG-Förderung ab sofort Verfügbar!

EAG
Seit 23. April 2025 ist die bundesweite Investitionsförderung für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher verfügbar.

Damit gibt es nach Ende der Umsatzsteuerbefreiung wieder eine attraktive Fördermöglichkeit, die den Entfall der Steuerbefreiung ausgleicht.


ALLGEMEINES

Bei der EAG-Investitionsförderung handelt es sich um einen einmaligen Investitionszuschuss für die Errichtung bzw. Erweiterung einer an das öffentliche Stromnetz angeschlossenen PV-Anlage sowie einer gleichzeit neu errichteten Stromspeicheranlage. Förderanträge können mehrmals pro Jahr innerhalb eines befristeten Zeitfensters (Fördercall) eingereicht werden.
 

Investitionszuschuss PV-AnlageN und STROMSPEICHER

Die Förderhöhe ist abhängig von der Anlagengröße (Kategorie A bis D) und auf max. 30 % der förderfähigen Kosten begrenzt:

  • Kategorie A: 160 €/kWp - fixer Fördersatz - first come, first serve
  • Kategorie B: 150 €/kWp - fixer Fördersatz - first come, first serve
  • Kategorie C: 140 €/kWp - max. möglicher Fördersatz - verkehrtes Bieterverfahren
  • Kategorie D: 130 €/kWp - max. möglicher Fördersatz - verkehrtes Bieterverfahren
     

Marktprämie

Alternativ kann statt der Investitionsförderung eine Marktprämie beantragt werden. Diese ist eine Förderung für den eingespeisten PV-Strom. Die Marktprämie ist anwendbar für:

  • PV-Neuanlagen und Erweiterungen > 10 kWp
  • Höchstwert: 8,98 Cent/kWh - verkehrtes Bieterverfahren


(Quelle: www.pvaustria.at/eag-investzuschuss)

2025 Foerderuebersicht EAG Website

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