EAG-Förderung ab sofort Verfügbar!
Damit gibt es nach Ende der Umsatzsteuerbefreiung wieder eine attraktive Fördermöglichkeit, die den Entfall der Steuerbefreiung ausgleicht.
ALLGEMEINES
Bei der EAG-Investitionsförderung handelt es sich um einen einmaligen Investitionszuschuss für die Errichtung bzw. Erweiterung einer an das öffentliche Stromnetz angeschlossenen PV-Anlage sowie einer gleichzeit neu errichteten Stromspeicheranlage. Förderanträge können mehrmals pro Jahr innerhalb eines befristeten Zeitfensters (Fördercall) eingereicht werden.
Investitionszuschuss PV-AnlageN und STROMSPEICHER
Die Förderhöhe ist abhängig von der Anlagengröße (Kategorie A bis D) und auf max. 30 % der förderfähigen Kosten begrenzt:
- Kategorie A: 160 €/kWp - fixer Fördersatz - first come, first serve
- Kategorie B: 150 €/kWp - fixer Fördersatz - first come, first serve
- Kategorie C: 140 €/kWp - max. möglicher Fördersatz - verkehrtes Bieterverfahren
- Kategorie D: 130 €/kWp - max. möglicher Fördersatz - verkehrtes Bieterverfahren
Marktprämie
Alternativ kann statt der Investitionsförderung eine Marktprämie beantragt werden. Diese ist eine Förderung für den eingespeisten PV-Strom. Die Marktprämie ist anwendbar für:
- PV-Neuanlagen und Erweiterungen > 10 kWp
- Höchstwert: 8,98 Cent/kWh - verkehrtes Bieterverfahren
(Quelle: www.pvaustria.at/eag-investzuschuss)
