EAG-Förderung bis 2026 verlängert!
Damit gibt es auch zukünftig eine attraktive Fördermöglichkeit, die den Entfall der Steuerbefreiung ausgleicht und Anlagenerrichtern Planungssicherheit schafft. Fördersätze, Förderkategorien und Förderkriterien bleiben unverändert.
ALLGEMEINES
Bei der EAG-Investitionsförderung handelt es sich um einen einmaligen Investitionszuschuss für die Errichtung bzw. Erweiterung einer an das öffentliche Stromnetz angeschlossenen PV-Anlage sowie einer gleichzeit neu errichteten Stromspeicheranlage. Förderanträge können mehrmals pro Jahr innerhalb eines befristeten Zeitfensters (Fördercall) eingereicht werden.
Investitionszuschuss PV-AnlageN und STROMSPEICHER
Die Förderhöhe ist abhängig von der Anlagengröße (Kategorie A bis D) und auf max. 30 % der förderfähigen Kosten begrenzt:
- Kategorie A: 160 €/kWp - fixer Fördersatz - first come, first serve
- Kategorie B: 150 €/kWp - fixer Fördersatz - first come, first serve
- Kategorie C: 140 €/kWp - max. möglicher Fördersatz - verkehrtes Bieterverfahren
- Kategorie D: 130 €/kWp - max. möglicher Fördersatz - verkehrtes Bieterverfahren
Marktprämie
Alternativ kann statt der Investitionsförderung eine Marktprämie beantragt werden. Diese ist eine Förderung für den eingespeisten PV-Strom. Die Marktprämie ist anwendbar für:
- PV-Neuanlagen und Erweiterungen > 10 kWp
- Höchstwert: 8,98 Cent/kWh - verkehrtes Bieterverfahren
(Quelle: www.pvaustria.at/eag-investzuschuss)
