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20.04.2026

Gemeinsame Energienutzung mit Peer-to-Peer

Peer-to-Peer
Zukünftig können sich zwei oder mehrere Personen zusammenschließen und auf Basis eines Peer-to-Peer-Vertrages eigenerzeugten Strom gemeinsam nutzen.

Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) bringt neben zahlreichen Änderungen für den Photovoltaikbereich auch neue Möglichkeiten, wie die gemeinsame Energienutzung. Im Rahmen von Peer-to-Peer-Verträgen (P2P) können sich zwei oder mehrere Personen zusammenschließen, um eigenerzeugten Strom zu nutzen und dies vertraglich zu regeln.

Wir fassen die wichtigsten Punkte für Sie zusammen:


ALLGEMEIN

Mit Peer-to-Peer-Verträgen (P2P) schafft der österreichische Gesetzgeber erstmals eine flexible Möglichkeit, selbst erzeugten Strom gemeinsam zu nutzen oder direkt weiterzugeben - ohne dafür eine Energiegemeinschaft gründen zu müssen.
 

WAS SIND Peer-to-peer-verträge?

Bei Peer‑to‑Peer‑Verträgen schließen sich zwei oder mehrere Personen oder Unternehmen vertraglich zusammen, um PV‑Strom gemeinsam zu nutzen. Dabei können ein oder mehrere Erzeuger Strom an einen oder mehrere Verbraucher weitergeben – auf rein vertraglicher Basis. Es bedarf keiner eigenen Rechtspersönlichkeit wie etwa bei Energiegemeinschaften.

Der erzeugte Strom kann:

  • verschenkt oder
  • verkauft werden – eine Gewinnabsicht ist erlaubt, solange die gewerberechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
     

Abwicklung und organisation

Die Abrechnung und Organisation der Stromweitergabe kann:

  • direkt zwischen den Vertragspartner*innen erfolgen oder
  • über einen Dienstleister („Organisator“), der die Marktprozesse, Abrechnung und Datenkommunikation übernimmt.

Gerade für komplexere Konstellationen (z. B. mehrere Standorte oder Beteiligte) kann ein externer Organisator sinnvoll sein.
 

KEINE GEOGRAFISCHEN EINSCHRÄNKUNGEN

Peer‑to‑Peer‑Verträge sind österreichweit möglich:

  • keine geografische Begrenzung
  • keine Beschränkung der Teilnehmerzahl

Wichtig: Wenn sich die Vertragspartner innerhalb eines sogenannten Nahebereichs befinden, profitieren sie beim Strombezug von reduzierten arbeitsbezogenen Netzentgelten, was die Wirtschaftlichkeit deutlich verbessert.
 

Gesetzliche Einordnung & Übergangsfrist

Die neuen Bestimmungen zur gemeinsamen Energienutzung und zu Peer‑to‑Peer‑Verträgen werden ab 1. Oktober 2026 vollständig gelten. Bis dahin läuft eine Übergangsfrist, in der bestehende Modelle (z. B. Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen und Energiegemeinschaften nach EAG/ElWOG) weitergeführt und anschließend in das neue System überführt werden.

Details zu Marktprozessen und Umsetzungsfragen (z. B. seitens Netzbetreiber) werden bis dahin sukzessive präzisiert.
 

Für wen sind Peer-to-Peer-Verträge interessant?

Peer‑to‑Peer‑Modelle eignen sich insbesondere für:

  • PV‑Anlagenbetreiber*innen, die ihren Überschuss gezielt weitergeben wollen
  • Unternehmen mit mehreren Standorten
  • Privatpersonen, die Strom mit Familie, Nachbarn oder Partnerbetrieben teilen möchten
  • Personen oder Betriebe, die keine Energiegemeinschaft gründen möchten, aber dennoch Strom gemeinsam nutzen wollen.


(Quelle: energiegemeinschaften.gv.at/peer-to-peer-vertraege)


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